
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Rechtliche Grundlage
Gleichstellung ist Gesetz - aber noch nicht umgesetzt
Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Bundesverfassung verankert. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ist seit 1996 in Kraft. Auch in der Verfassung des Kantons Zürich ist die Gleichstellung festgeschrieben:
Mann und Frau sind gleichberechtigt. Sie haben Anspruch auf gleichen Zugang zu Bildungseinrichtungen und Ämtern, auf gleiche Ausbildung sowie auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Kanton und Gemeinden fördern die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen.
Artikel 11 Absatz 3, Verfassung des Kantons Zürich
Tatsächlich ist die Gleichstellung im Kanton Zürich aber bis heute noch nicht Realität. Dies hat negative Folgen für die Gesellschaft und die Wirtschaft. Deshalb gibt es die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich. Als staatliche Institution hat sie den Auftrag, die Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu fördern.
Weitere Informationen
Kontakt
Fachstelle Gleichstellung des Kantons Zürich
Neumühlequai 10
Postfach
8090
Zürich
Telefon 043 259 25 72
E-Mail gleichstellung@ji.zh.ch