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Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung hat nichts mit einem Flirt, mit Liebe oder einem lockeren Arbeitsklima zu tun, sondern ist eine Missachtung der persönlichen Grenzen. Diese Grenzen bestimmt jede und jeder selbst.
Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht.
Sexuelle Belästigungen zeigen sich in verschiedenen Formen. Dazu gehören:
- Anzügliche Bemerkungen, sexistische Sprüche und Witze
- Scheinbar zufällige Körperberührungen und aufdringliches Verhalten
- Annäherungsversuche oder Einladungen, die mit Vorteilen locken
- Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen oder Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch) im Arbeitsumfeld
- Sexuelle und körperliche Übergriffe
Sexuelle Belästigung kann an den unterschiedlichsten Orten stattfinden, beispielsweise im Büro, im Lagerraum, im Lift, auf dem Betriebsausflug, am Kopierer oder im Vorbeigehen. Häufig geschieht sie aber auch per Telefon, E-Mail oder SMS.
Auch Frauen können bei sexueller Belästigung Täterinnen sein. In der Praxis sind die Täter aber mehrheitlich Männer und die Opfer grösstenteils Frauen.
- Definition sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (PDF, 1 Seite, 97 kB)
- Gesetzliche Grundlagen zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, EBG (PDF, 2 Seiten, 108 kB)
- Sexuelle Belästigung - ein Infosheet für Betroffene (PDF, 138 kB)
- Informationen des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung zur sexuellen Belästigung
- Der Gesetzestext des Gleichstellungsgesetzes